Ein wachsendes Problem
Illegale Abfallentsorgung – Traurige Bilanz eines zunehmenden Problems
Was versteht man unter der Begrifflichkeit illegaler Müll und was sind die Gefahren?
Illegale Müllentsorgung ist für viele Städte und ländliche Kommunen mittlerweile eine zunehmende Herausforderung. Verbraucher laden ihren Elektroschrott, altes Mobiliar, oder gefährliche Chemikalien, auf abgelegenen Grundstücken, in der Natur, oder auf öffentlich zugänglichen Flächen ab. Die Verbraucher versprechen sich davon eine Zeit- und Kostenersparnis, die eine reguläre Entsorgung in Anspruch nehmen würde. Oft fehlt es an Bewusstsein für Umwelt und Umgebung. Schließlich betrifft die Müllentsorgung gerade Wald und Wiesenflächen. Große Mengen an Müll landen jährlich im Wald, und belasten die Umwelt nachhaltig, da giftige Chemikalien schädlich für die Natur sind, und den Waldboden stark belasten. Darüber hinaus fehlt es vielen Menschen an Unrechtsbewusstsein, da auch das Wegschmeißen von Einwegbesteck nach dem Picknick, oder das unachtsame Wegwerfen einer Zigarettenkippe, ebenso unsachgemäße Müllentsorgung darstellt.
Vereinfacht bedeutet illegale Müllentsorgung, dass Müll nicht an den dafür vorgesehenen Flächen entsorgt wird. Dazu gehört auch, dass leere Flaschen und Altkleider neben den dafür vorgesehenen Containern einfach abgestellt werden. Aus diesem Umstand ergeben sich jährlich erschreckende Zahlen, wie viel Müll unüblich entsorgt wird. Die Städte und Kommunen registrieren jährlich zahlreiche Fälle zu diesem wachsenden Problem. Allein in Deutschland ist die schiere Wucht der Zahlen erschrecken. Dennoch lässt dieser Schluss eine Differenzierung zu. Denn es gibt grobe Unterschiede: Leichtes Verpackungsmaterial kann unter Umständen wieder eingesammelt werden, aber das Abladen einer Autobatterie, deren auslaufende Säuren, die Umwelt stark belasten, stellen noch ein viel größeres Problem dar. Deshalb werden Delikte in Abhängigkeit der Gefährdung auch von den Strafverfolgungsbehörden differenziert betrachtet.
Zahlen, Daten und Fakten rund um die illegale Umweltverschmutzung
Mittlerweile ist die illegale Entsorgung von Müll zu einem ernsthaften Problem für viele Städte und Gemeinden geworden. Gerade das Abladen von Müll auf Wald- und Wiesenflächen hat sich zu einem ernsthaften Problem entwickelt. Denn in der Natur kann der entsorgte Müll nur mit großem Aufwand, und unter erheblicher Belastung der Umwelt wieder beseitigt werden. Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) erheben jährlich erschreckende Zahlen, und haben ermittelt, dass sich der illegale Müll in den letzten Jahren geradezu versechsfacht hat. Allein während der Corona-Pandemie haben sich die Zahlen der illegalen Ablagerung von Müll erheblich gesteigert. Im Land Berlin und Brandenburg spricht man inzwischen von 6000 Tonnen irregulär abgelagertem Müll. Was eine erhebliche Kostensteigerung für die ansässigen Kommunen darstellt. Nach Auskunft der BSR kostet die Entsorgung von rund 30.000 Kubikmeter abgelagertem Müll die Stadt regelmäßig 4,5 Millionen Euro; Tendenz steigend. Die Kosten, die in deutschen Großstädten entstehen, explodieren regelrecht, und verdeutlichen das Problem, das durch diese Mülldeponien entsteht. Berlin und Köln sind traurige Spitzenreiter dieser erschreckenden Bilanz, und müssen jährlich zwischen vier und sieben Millionen Euro für die Beseitigung von illegal abgeladenem Müll aufwenden.
Strafbarkeit bei unsachgemäßer Müllentsorgung und Mülltrennung
Das Entsorgen von Müll auf nicht dafür vorgesehenen Flächen ist grundsätzlich verboten, und stellt einen Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz dar. Dennoch wird individuell, je nach Fall, zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit differenziert. Dies hängt vor allem von der Schwere der Tat und letztlich von dem Beweisumfang ab. Im Regelfall werden Bußgelder verhängt. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz gibt aber einen breiten Rahmen an Möglichkeiten wieder. In besonders schweren Fällen, und eindeutiger Beweislage, wird die Müllablagerung als Straftat eingeordnet. Dies hat zur Folge, dass auch hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren ausgesprochen werden können. Der Strafrahmen ist hier jeweils Ländersache und gestaltet sich höchst unterschiedlich. Insbesondere wenn Mülldelikte in verschiedene Kompetenzbereiche fallen, droht häufig eine Strafverfolgung auf verschiedenen Ebenen. Bei Verschmutzung der Umwelt reagieren die Behörden besonders empfindlich. Denn eine Straftat nach § 28 Absatz 1 liegt vor, wenn der abgelagerte Müll, die Verschmutzung von Boden, Gewässer, Luft und Umgebung betrifft.
In besonders schweren Fällen, und eindeutiger Beweislage, wird die Müllablagerung als Straftat eingeordnet. Dies hat zur Folge, dass auch hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren ausgesprochen werden können. Der Strafrahmen ist hier jeweils Ländersache und gestaltet sich höchst unterschiedlich. Insbesondere wenn Mülldelikte in verschiedene Kompetenzbereiche fallen, droht häufig eine Strafverfolgung auf verschiedenen Ebenen. Bei Verschmutzung der Umwelt reagieren die Behörden besonders empfindlich. Denn eine Straftat nach § 28 Absatz 1 liegt vor, wenn der abgelagerte Müll, die Verschmutzung von Boden, Gewässer, Luft und Umgebung betrifft.
Wenn bei einer unsachgemäßen Müllentsorgung von einer Ordnungswidrigkeit auszugehen ist, oder nach rechtlicher Grundlage die Tat als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden kann, liegt im Regelfall ebenso ein Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz § 28 Absatz 1 Satz 1 vor. Dies lässt den Schluss zu, dass auch im Falle einer Ordnungswidrigkeit Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängt werden können. Außerdem existiert neben dem Kreislaufwirtschaftsgesetz auch die Abfallsatzung der verschiedenen Bundesländer, die weitere Bestimmungen und einen umfassenden Bußgeldkatalog beinhalten. Hierbei sind konkrete Ordnungswidrigkeiten in Verbindung mit dem entsorgten Müll aufgeführt. Im Einzelfall haben die Behörden aber einen gewissen Ermessensspielraum. Unter Berücksichtigung der Art und der Menge des entsorgten Mülls wird entschieden, wie gegen Müllsünder vorgegangen wird. Generell werden hohe Bußgelder auf die Entsorgung von Gefahrstoffen verhängt, die als giftig oder hochentzündlich gelten.
Auch das sorgfältige Mülltrennen ist seit 2015 laut dem Kreislaufwirtschaftsgesetz Pflicht. Denn wer seinen Hausmüll nicht sauber trennt oder in die dafür vorgesehene Mülltonne einordnet, begeht nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz eine Ordnungswidrigkeit, und kann mit einem Bußgeld bis zu 2500 Euro bestraft werden.
Was tun, bei Entdeckung von wildem Müll?
Wer nicht ordnungsgemäß abgelagerten Müll entdeckt, sollte sich an sein dafür zuständiges Ordnungs- oder Umweltamt melden. Dort werden alle Fälle ersichtlich registriert. Mittlerweile stellen aber auch nahezu alle Behörden den Bürgern Online Formulare zur Verfügung, bei denen der Fall gemeldet werden kann. Inzwischen haben Städte auch extra E-Mail-Adressen eingerichtet, bei denen Bürger sich direkt an die zuständigen Stellen richten können, um so das Problem zu schildern. Die Stadt Berlin stellt seinen Bürgern sogar ein Bürgertelefon zur Verfügung. Eine bundesweit nutzbare Alternative ist auch die MÜLLweg! DE-App.
Mittels App kann der Fall direkt per Foto und Standort dokumentiert werden, und sofort an die Behörden übermittelt werden. Eine weitere Option ist die Polizei, die eine ordnungsgemäße Entsorgung des Mülls veranlassen kann. Des Weiteren trägt sie zur Ermittlung der Täter bei, und leitet die notwendige Strafverfolgung ein. Bei vielen Behörden reicht es aus, den Standort des jeweiligen Falls zu übermitteln. So kann eine angemessene Entsorgung veranlasst werden.